Beratungsgesellschaft NATUR

Seit 1996 unterstützen wir Fachbehörden, Verwaltung, Planungsbüros
und private Auftraggeber bei natur- und umweltrelevanten Fragestellungen.

Das Team

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Dr. Lukas Dörr
Studium der Biologie an der Universität Mainz. Diplomarbeit (1987): Freilandarbeit über die Ökologie von Laufkäfern im Hunsrück; Promotionsarbeit (1991): Freilandarbeit über die Bodenfauna des Lennebergwaldes bei Mainz
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Malte Fuhrmann
Studium der Biologie an der Universität Mainz. Diplomarbeit (1991): Freilandarbeit über die Ökologie von Fledermäusen; Promotionsarbeit ( in Vorb.): Amphibienschutz und Straßenbau; Dozent an der FH Wiesbaden - Fachbereich Landespflege in Geisenheim
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Jens Tauchert
Studium der Biologie an der Universität Mainz. Diplomarbeit (1990): Forst-ökologische Untersuchung zur Waldkalkung; GIS; Internet-, Computer- und Netzwerkbetreuung.
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Dr. Gabriele Wiesel-Dörr
Studium der Biologie an der Universität Mainz. Diplomarbeit (1989): Limnologisch-ökologische Arbeit; Promotionsarbeit (1993): Fragen der biologische Schädlingsbekämpfung.

Leistungsprofil

Was wir für sie tun.

Grundlagen

Am 01.03.2010 trat das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Schon in der Aktualisierung im Jahr 2008 des seit 2001 gültigen Vorgängers wurde den Anforderungen des speziellen Artenschutzes mit einem eigenen Paragraphen Rechnung getragen. In einem großen Umsiedlungsprojekt im Bereich des Landeshauptstadt Mainz wurde mit dem Umweltamt schon 2007  im Vorgriff auf die neue Gesetzgebung die künftigen Standards angewendet. Seitdem hat der spezielle Artenschutz eine großen Anteil an den Tätigkeiten der BG NATUR eingenommen.

Artenschutz

Beraten – Erfassen – Bewerten – Planen – Umsetzung

Nach einer Relevanzabschätzung welche Arten können betroffen sein? ist ein großer Teil der Tätigkeit die Bestandsaufnahme und Auswertung. Eine qualifizierte Bestandsaufnahme zu den richtigen Jahreszeiten ist Grundlage der Planung. Schliesslich sind bei einer möglicherweise notwendigen speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung sAP auch Aussagen zu Erhaltungszustand und Abgrenzung der lokalen Population notwendig. Lassen sich artenschutzrechtliche Konflikte nicht über CEF-Maßnahmen (continuos ecological functionality) und/oder Vergrämen lösen, kann es zur Erfordernis einer Ausnahme von den Verbotstatbeständen des §44(1) BNatSchG kommen. Diese ist z.B. dann notwendig, wenn zur Lösung der artenschutzrechtlichen Konflikte eine Umsiedlung notwendig wird oder die Konflikte nicht lösbar sind.

Biotopbetreuung/Vertragsnaturschutz

Die Instrumentarien für die Pflege schützenswerter Lebensräume in Rheinland-Pfalz, die Biotopberatung im „Förderprogramm umweltschonende Landbewirtschaftung“ (FUL) und das Biotoppflegemanagement, gehören seit dem Beginn dieser rheinland-pfälzischen Naturschutzprogramme zu den Betätigungsfeldern der Gesellschafter der Beratungsgesellschaft NATUR.

Dem Pflegemanagement müssen die Entwicklungsplanung und die Pflegeplanung vorangestellt werden. Die Grundlage letztgenannter Planungen ist die Biotopkartierung, Biotoptypenkartierung und Stadtbiotopkartierung, alles Arbeitsbereiche die von der Beratungsgesellschaft NATUR durchgeführt werden.
Die Planung, Organisation und die Koordination der Pflegearbeiten in verschiedenen Landkreisen von Rheinland-Pfalz stellen ein weiteres Arbeitsfeld der Beratungsgesellschaft NATUR dar.
Dies sind z.B. Rekultivierung von Magerrasenbiotopen durch landwirtschaftliche Extensivnutzung entlang des Mittelrheins und in Bereichen des Lahntals, Habitatpflege im Würfelnattervorkommen an der Lahn, Konzeption mehrerer Beweidungssysteme mit einer Schafherden (ca. 500 Tiere, Mittelrhein; ca. 600 Tiere, Alsenztal) und einer großen Ziegenherde (ca. 550 Tiere, Mittelrhein und Lahntal) sowie die Umsetzungsplanung im Alsenztal. Das Biotoppflegemanagement beinhaltet auch die Steuerung und Planung eines sanften Tourismus in den betreuten Landschaftsbereichen..

GIS-und GPS-gestützte Geländeerfassung

Die Beratungsgesellschaft NATUR erstellte in Zusammenarbeit mit den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd ein „Geografisches Informations-System“ der naturschutzgewidmeten landeseigenen Liegenschaften für das Bundesland Rheinland-Pfalz.
Dazu zählt die Recherche und die Erfassung der verwaltungstechnischen Daten der Flurstücke bei verschiedenen Behörden, der Aufbau einer entsprechenden Datenbank, die Digitalisierung der Flurstücke auf entsprechenden Landkarten, die Verschneidung der Datenbank mit den geografischen Daten, die Bereisung der Flächen zwecks Erfassung der landespflegerischen Daten (z.B. Biotoptyp) und Anfertigung des dazu gehörenden digitale Fotos zur Visualisierung. Die Daten sind mittlerweile im LANIS eingepflegt.

GPS-gestützte GIS-Erfassung

Gerade in großen Parzellen und unübersichtlichen Lagen ist eine exakte Verortung von Biotopen oder Messpunkten nur schwer möglich. Mittels hochgenauer GPS-Geräte und angeschlossener Organizer können direkt im Gelände die Daten ins GIS erfasst werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: die bereits vorhandenen Daten sind im Feld mit dabei, bei der Direkterfassung werden Übertragungsfehler aus Feldprotokollen vermieden. Darüber hinaus können Rasterdaten (Luftbilder, Flurkarten, TK…) als Hintergrund mitgeführt werden.
Heute können die Daten schon mit einfachen iPads und kostenfrei Apps oder direkt in Safari erfasst werden. Dank SIM-Karte werden die aktuellen Luftbilder mitgeführt. Das ist insbesondere hilfreich, wenn eine größere Zahl von Erfassungspunkten im unbekannten Gelände angefahren werden muss. Wenn es nicht um submetergenaue Erfassungen geht, ist das ein gutes Mittel.

Monitoring/Evaluation

Insbesondere im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen von den Verbotstatbeständen des §44(1)BNatSchG wird regelmässig ein Monitoring gefordert. Ziel ist die Entwicklung der Flächen und der betroffenen Arten zu dokumentieren, Hinweise zur Pflege zu erhalten und bei Fehlentwicklungen im Rahmen des Risikomanagements geeignete Maßnahmen zu erfassen.

Schutzgebietsausweisungen, aber auch der Einsatz öffentlicher Gelder bedürfen allein schon im Interesse des Steuerzahlers einer Überprüfung auf Sinnhaftigkeit. Im Rahmen von Zielerreichungskontrollen (Evaluation) werden von uns naturschutzrelevante Fragenstellungen zum Beispiel im Rahmen der EU-Förderprogramme umweltschonende Landbewirtschaftung untersucht. Aber auch die Weiterentwicklung der Auswertungsprogramme, Eingabe und Auswertung erhobener landwirtschaftlicher Daten zählen zu unserem Tätigkeitsfeld.

Straßenbau und Fledermäuse (OU Hönningen)

Im ehemaligen Bahnhof von Hönningen/Ahr befand sich eine Sommerkolonie des Großen Mausohrs. Auf dem Bahndamm der stillgelegten Bahnstrecke sollte die Ortsumgehung Hönningen errichtet werden. Durch umfangreiche Attrappenversuche wurden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, damit die Fledermäuse die geplante Trasse für Mensch und Tier gefahrlos queren können.

Ökologische Bauleitplanung

Wir beraten vor, während und nach Baumaßnahmen. Dabei steht die Minimierung  des Eingriffs für die lokale Population immer im Fokus unserer Arbeit. Lässt sich dies aus übergeordneten Gründen  nicht erreichen, ist die Umsiedlung der betroffenen Tier- und Pflanzengruppen die zweite Lösung. Möglich und in der Praxis angewendet ist dies zum Beispiel bei Diptam, Zauneidechse, Mauereidechse, Heuschrecken, Feldhamster und anderen „FFH-Anhang-4-Arten“.
Dabei müssen Zeitpunkt und Art der Baumaßnahme meist auf den Jahreszyklus der betroffenen Arten abgestimmt werden.

Planungsbeiträge Zoologie, Botanik, Landespflege

Bestimmung von Phyto- und Zooplankton stehender Gewässer und Erfassung physikalischer und chemischer Gewässerparameter. Der Schutz von Gewässern als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Menschen (Laichplätze, Tränke- und Badegelegenheit, Nahrungsreserven etc.) ist ein elementarer Bestandteil des Umweltschutzes.
Zur Erhaltung gesunder und Wiederbelebung verschmutzter Gewässer müssen die natürliche Ökologie sowie die Art der Belastungen bzw. Gefährdungen bekannt sein. Qualitative und quantitative Untersuchungen von Seen dienen zur Feststellung von Trophiegraden und damit von Belastungen von Gewässern.
Zu den Arbeitsschwerpunkten der Beratungsgesellschaft NATUR gehört z.B. die Bestimmung von Phyto- und Zooplankton stehender Gewässer sowie die Erfassung physikalischen und chemischen Parameter. Aus den Untersuchungsergebnissen folgt häufig die Suche nach der Quelle der Verschmutzung (landwirtschaftliche Nutzung des Einzugsgebietes, Freizeittourismus, Fischerei, Straßenabwässer).

Mit dem Ziel, Waldteile mit ursprünglichen Waldgesellschaften ohne eine weitere menschliche Beeinflussung zu erhalten, wurden erstmals 1966 in Rheinland-Pfalz fünf kleine Naturwaldzellen ausgewiesen. In den Folgejahren sind schwerpunktmäßig in Süden des Landes weitere Flächen hinzugekommen. Neben dem Schutz besonders wertvoller Biotope sollten Naturwaldreservate NWR, wie sie heute bundesweit einheitlich genannt werden,  zunehmend standortstypische Lebensgemeinschaften repräsentieren. So sind derzeit (1996) 42 Flächen mit 502 ha eingerichtet. Seit 1990 werden hier von uns bodenzoologische Bestandsaufnahmen durchgeführt. In einem weiterem aktuellen Projekt wird die Methodik der Fledermauserfassung in Waldbiotopen einer kritischen Betrachtung unterzogen. Amphibien- und Fledermausschutz, Amphibienschutz beim Straßenbau liegt von unserem Büro zum Beispiel ein Forschungsbericht zum F&E- Projekt der Bundesanstalt für Sraßenwesen (bast) aus dem Jahre 2001 vor: Fuhrmann & Nemnich: Untersuchungen der Wirksamkeit von Amphibienschutzmaßnahmen (B49 bei Koblenz). – Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 814: 1-116, Bonn. Ergebnisse der dreieinhalbjährigen Untersuchung flossen unter anderen in die Neuauflage des Merkblattes zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS 2000) vom Bundesministerium für Verkehr ein.

Naturwaldreservate Bodenfauna und Fledermäuse

Unser Büro war bei Teilprojekten des F&E Projektes des Bundesamtes für Naturschutz „Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern“ beteiligt. Hierbei ging es zum einen, um die Erstellung einer bundesweiten Beringungsdatenbank (Kiefer & Hutterer 2002 im Druck), zum anderem um die Populationsdynamik waldbewohnender Fledermausarten im nördlichen Oberrheingraben (Fuhrmann, Godmann, Kiefer, Schreiber & Tauchert 2002 im Druck) sowie um Telemetrische Untersuchungen zur Quartierwahl und Jagdhabitat-Analyse (Fuhrmann, Schreiber & Tauchert 2002 im Druck).

Auch der aus Klimaschutzgründen wünschenswerte Ausbau regenerativer Energien kann Belange des Natur- und Artenschutz tangieren.

Im Rahmen der Anlage von Windkraft- oder Photovoltaikanlagen, aber auch der dazu notwendigen Stromtrassen oder Energiespeicher, wie Pumpspeicherwerke, sind mögliche Eingriffe in Natur- und Landschaft zu erfassen.
Bei Windenergieanlagen sind regelmässig nach Errichtung Monitoringaufgaben erforderlich, um z.B. im Betrieb die Aktivität von Fledermäusen in Rotorhöhe zu erfassen.

Dieser Fachbereich ist aus den vielfältigen praktischen Aufgaben und Erfahrungen der BG NATUR geboren. Er steht für persönliche, individuelle, kompetente und vor allem zielorientierten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Wir beraten und betreuen in allen Fragen der Kommunikation. Wir erarbeiten zielgruppenspezifische Konzepte und setzen diese auch um.

Das Angebot reicht von Bürgerinformation über Pressemeldung und Pressekonferenz bis hin zur Organisation zielgruppengerechter Veranstaltungen. Wir setzen uns ein für eine rechtzeitige und verständliche Information der Öffentlichkeit. Dabei verstehen wir uns aber auch als Mittler zwischen den Belangen unserer Auftraggeber und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, vor allem bei umweltrelevanten Themen und der Übersetzung schwieriger naturwissenschaftlicher Zusammenhänge.

Referenzen:

Fachexkursionen für Behörden, Fernseh- und Rundfunkbeiträge
Infoblätter für verschiedene NSGs, Naturschutzprojekte und -verbände
Infotafeln zu Thema Fledermäuse und Naturschutzgebiete
Exkursionen über Amphibien, Fledermäuse
Gebietsführungen in Rheinland-Pfalz
Infoveranstaltungen
Ausstellungen z.B. Äskulapnatter

Kontakt

Beratungsgesellschaft NATUR dbR
Alemannenstraße
D-55299 Nackenheim
Tel.: (0 61 35) 85 44
Fax: (0 61 35) 95 08 76